Kann mein Kind ab vierzehn die Obsorge eines Elternteils ablehnen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Jugendliche, Eltern
Ja. Wehrt sich ein Kind über vierzehn Jahren gegen die Zuteilung der Obsorge an einen Elternteil, darf sie nicht gegen seinen Willen erfolgen. Das setzt voraus, dass der Widerstand aus dem Kind selbst kommt und ihm nicht vom anderen Elternteil eingeredet wurde und dass keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Die Zuteilung der Obsorge gegen den Willen eines mündigen Minderjährigen ist abzulehnen, sofern der Richter zur Überzeugung gelangt, dass dieser Widerstand auf dessen eigenständiger Willensbildung beruht, nicht auf eine "Präparierung" durch den anderen Elternteil zurückzuführen ist und auch sonst keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
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