Bekomme ich das volle Urlaubsgeld, wenn die Beendigung feststeht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2014)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 26 Abs 4 S 1 SWÖ‑KV ist dahin auszulegen, dass Sonderzahlungen auch dann nur aliquot „gebühren“ wenn im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit bereits feststeht, dass ein Dienstverhältnis unterjährig beendet sein wird.OGH 9 ObA 65/22g, 28.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 88/22g, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 65/22g, 28.09.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
KollV für die Handelsangestellten - GehaltsO AbschnC AbsA letzter Satz; KollV der Sozialwirtschaft Österreich §26 Abs4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Angestelltengesetz gibt Ihnen keinen eigenen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ein solcher Anspruch muss sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Kollektivvertrag oder einer anderen Regelung ergeben. Besteht er, dann gebührt Ihnen der anteilige Betrag auch dann, wenn das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit endet, und davon kann nicht abgewichen werden.
Nein. War Ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch aufrecht und wird es dann vom Arbeitgeber gekündigt, ist das Urlaubsgeld nach diesem Kollektivvertrag nicht anteilig zu kürzen. Es bleibt beim Wortlaut der Regelung, für eine weitergehende Auslegung besteht kein Anlass.