Zum Inhalt springen

Darf mein Urlaubsgeld gekürzt werden, wenn der Chef kündigt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein. War Ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch aufrecht und wird es dann vom Arbeitgeber gekündigt, ist das Urlaubsgeld nach diesem Kollektivvertrag nicht anteilig zu kürzen. Es bleibt beim Wortlaut der Regelung, für eine weitergehende Auslegung besteht kein Anlass.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Für eine über die Wortinterpretation hinausgehende Auslegung der Regelung des Abschnitt 9 Punkt 6 KVArbEEI besteht kein Anlass: Eine Aliquotierung des Urlaubsgeldes scheidet aus, wenn das Arbeitsverhältnis zum Fälligkeitszeitpunkt aufrecht ist und das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung aufgelöst wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KVArbEEI Abschnitt 9 Punkt 6

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Aliquote Urlaubsbeihilfe bei Beendigung

Nein. Steht am Tag der Fälligkeit bereits fest, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch im laufenden Jahr endet, gebührt Ihnen die Urlaubsbeihilfe nur anteilig. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt feststehende Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses.

günstig für Arbeitgeber Urlaubszuschuss bei einvernehmlicher Auflösung

Nein. Vereinbaren Sie die einvernehmliche Auflösung, bevor der Urlaubszuschuss zum betrieblich festgelegten Termin ausgezahlt wird, gebührt er Ihnen nur anteilig – gerechnet nach der bereits feststehenden Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr. Das gilt nach dem Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung
Arbeitsrecht · Sonderzahlung bei Ende des Dienstverhältnisses
Arbeitsrecht · Sonderzahlungen bei entgeltfreien Zeiten