Zum Inhalt springen

Müssen bei einer Räumungsklage alle Mitmieter geklagt werden?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Mitmieter, Pächter
Mehrere Mitmieter oder Mitpächter bilden bei einer Kündigung oder Räumung grundsätzlich eine einheitliche Partei und müssen gemeinsam einbezogen werden. Hat ein Mitmieter außerhalb des Verfahrens zugestimmt und besteht keine Gefahr, dass er das widerruft, ist seine Einbeziehung nicht geboten. Dann braucht es trotz des gemeinsamen Sachverhalts keine einheitliche Entscheidung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Grundsätzlich bilden mehrere Mitmieter bzw Mitpächter im (Auf‑)Kündigungs‑ oder Räumungsprozess über das gemeinsam begründete Bestandsverhältnis eine einheitliche Streitpartei. Im Fall einer außergerichtlichen Zustimmung eines beklagten Mitbestandnehmers zum gegnerischen Klagsanspruch ist die Einbeziehung dieses Mitbestandnehmers in den Prozess aber dann nicht geboten, wenn die Gefahr eines nachträglichen Widerrufs seiner Zustimmungserklärung zum Klagsanspruch nicht besteht. In einem solchen Fall besteht trotz Gemeinsamkeit des rechtserzeugenden Sachverhalts keine rechtliche Notwendigkeit für eine einheitliche Entscheidung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129475 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mitmieter bei Kündigung und Räumung

Geht es um die Aufkündigung oder Auflösung eines gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, um eine Räumung wegen eines erheblichen Zinsrückstands oder um die Aufhebung des Vertrages, müssen alle Mitmieter gemeinsam einbezogen werden. Bei einer bloßen Klage auf Zahlung des Mietzinses gilt das nicht.

günstig für Mieter Kündigung gegen mehrere Mitmieter

Ja. Mehrere Mieter derselben Wohnung bilden eine Gemeinschaft und müssen im Kündigungsverfahren alle beteiligt werden. Eine Kündigung, die sich nur gegen einen von ihnen richtet, wird abgewiesen. Dasselbe gilt für eine Räumungsklage gegen Personen, die ihr Recht gemeinsam ableiten.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mahnung mehrerer Mitmieter
Wohnungseigentum · Klage gegen alle Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Räumungsklage eines Miteigentümers