Kann ich als kleiner Miteigentümer allein auf Räumung klagen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Benützer, Mieter
Ja. Gegen jemanden, der ohne Recht benützt, können Sie auch allein vorgehen, sogar gegen einen anderen Miteigentümer. Die Übergabe der geräumten Sache können Sie aber nur an alle Miteigentümer gemeinsam verlangen, außer Sie haben selbst einen Titel auf alleinige Benützung. Auf eine Auflösung des Mietvertrags wegen Zahlungsrückstands lässt sich das nicht übertragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Der Miteigentümer (hier: Minderheitseigentümer) ist zwar berechtigt, ungerechtfertigte Eingriffe in das (gemeinsame) Eigentum gegen jeden - daher auch gegen einen anderen Miteigentümer - geltend zu machen. Also auch gegen einen titellosen Benützer mit Räumungsklage vorzugehen. Daraus folgt aber nicht, dass in allen Fällen auch die Übergabe des geräumten Objektes an ihn zu erfolgen hat. Dazu bedürfte es eines Rechtstitels seinerseits. Anderenfalls kann er nur die Räumung schlechthin begehren. Dies stellt aber gegenüber dem gestellten Begehren auf geräumte Übergabe an die klagende Partei (hier: Minderheitseigentümer) ein "Minus" dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Herausgabeanspruch des Miteigentümers: Zwar kann jeder Miteigentümer die Herausgabe der Sache (§ 366 ABGB) begehren, jedoch nur an alle Miteigentümer gemeinsam.OGH 2 Ob 81/18b, 29.11.2018
- Die Rechtsprechung, wonach zur Erhebung einer Räumungsklage gegen einen titellosen Benützer auch ein Minderheitseigentümer legitimiert ist, lässt sich nicht auf die Erhebung einer Räumungsklage nach § 1118 ABGB übertragen.OGH 5 Ob 127/15k, 25.08.2015
- Der Ansicht, bei Fehlen eines Rechtstitels auf ausschließliche Benutzung der zu räumenden Wohnung könne der klagende Minderheitseigentümer nur die Räumung schlechthin begehren, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen, da die Räumung im Sinne des § 349 EO von der Übergabe der geräumten Liegenschaft an den betreibenden Gläubiger nicht getrennt werden kann. Zur Übernahme der geräumten Wohnung sind die Miteigentümer insgesamt berechtigt, weshalb im Übergabebegehren sämtliche Miteigentümer als daraus Berechtigte zu nennen sind.OGH 8 Ob 2027/96p, 18.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 10 Ob 9/23f, 16.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 74/17y, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 829
- ABGB § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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