Muss ich alle Miteigentümer klagen, wenn ich ein Nutzungsrecht will?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Kläger
Gehört eine Liegenschaft mehreren Miteigentümern, gelten sie in Bezug auf das Ganze als eine einzige Person. Wollen Sie ein ausschließliches Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung oder Räumlichkeit durchsetzen, müssen Sie daher gegen alle gemeinsam vorgehen; sie bilden eine einheitliche Streitpartei.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 06.06.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Hat eine Liegenschaft mehrere Miteigentümer, so werden diese in Beziehung auf das Ganze "für eine einzige Person angesehen" (§ 361 ABGB). Diese Verschmelzung mehrerer Miteigentümer zu einer einheitlichen Streitpartei ist bei einer Klage nach § 25 Abs 1 WEG dadurch geboten, daß ein ausschließliches (also allseitig wirksames) Sondernutzungsrecht des Klägers an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen selbständigen Räumlichkeit der Liegenschaft begründet werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einem Rechtsstreit, der die Begründung von Wohnungseigentum durch grundbücherliche Einverleibung dieses Rechts im Weg der Durchgriffshaftung nach § 25 Abs1 WEG1975 (§43 Abs1 WEG 2002) zum Gegenstand hat, sind alle Miteigentümer der Liegenschaft entweder als Kläger oder als Beklagte beizuziehen.OGH 5 Ob 292/03g, 20.01.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 93/24y, 06.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/17s, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Klage auf Eintragung des Wohnungseigentums
Verfahrensrecht · Klage gegen alle Miteigentümer
Verfahrensrecht · Klage gegen alle Miteigentümer
Verfahrensrecht · Alle Miteigentümer im Verfahren
Verfahrensrecht · Klage gegen alle Miteigentümer