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Muss ich alle Miteigentümer klagen, wenn ich ein Nutzungsrecht will?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Kläger
Gehört eine Liegenschaft mehreren Miteigentümern, gelten sie in Bezug auf das Ganze als eine einzige Person. Wollen Sie ein ausschließliches Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung oder Räumlichkeit durchsetzen, müssen Sie daher gegen alle gemeinsam vorgehen; sie bilden eine einheitliche Streitpartei.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 06.06.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Hat eine Liegenschaft mehrere Miteigentümer, so werden diese in Beziehung auf das Ganze "für eine einzige Person angesehen" (§ 361 ABGB). Diese Verschmelzung mehrerer Miteigentümer zu einer einheitlichen Streitpartei ist bei einer Klage nach § 25 Abs 1 WEG dadurch geboten, daß ein ausschließliches (also allseitig wirksames) Sondernutzungsrecht des Klägers an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen selbständigen Räumlichkeit der Liegenschaft begründet werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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