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Muss der Vermieter alle Mitmieter kündigen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Mitmieter, Vermieter, Ehegatten
Ja. Mehrere Mieter derselben Wohnung bilden eine Gemeinschaft und müssen im Kündigungsverfahren alle beteiligt werden. Eine Kündigung, die sich nur gegen einen von ihnen richtet, wird abgewiesen. Dasselbe gilt für eine Räumungsklage gegen Personen, die ihr Recht gemeinsam ableiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (47 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Mehrere Mitmieter bilden eine Rechtsgemeinschaft bürgerlichen Rechts nach § 825 ABGB und bilden im Kündigungsprozess eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinn des § 14 ZPO (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1 S 281, Klang aaO V S 116, Fasching IV, 671; Holzhammer, Österr Zivilprozessrecht, 71; SZ 26/207, MietSlg 8221, 8399, 8401, 16414, 16288, 20495, 5 Ob 196/71; 4 Ob 515/72, 6 Ob 80/72 unter ausdrücklicher Ablehnung von 8 Ob 187/64 und 8 Ob 126/68).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 47.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mitmieter im Räumungsprozess

Mehrere Mitmieter oder Mitpächter bilden bei einer Kündigung oder Räumung grundsätzlich eine einheitliche Partei und müssen gemeinsam einbezogen werden. Hat ein Mitmieter außerhalb des Verfahrens zugestimmt und besteht keine Gefahr, dass er das widerruft, ist seine Einbeziehung nicht geboten. Dann braucht es trotz des gemeinsamen Sachverhalts keine einheitliche Entscheidung.

günstig für Vermieter Unleidliches Verhalten eines Mitmieters

Nein. Verhält sich einer von mehreren Mitmietern so unleidlich, dass das ein Kündigungsgrund ist, wirkt dieser Grund gegen alle Mitmieter, etwa auch gegen den Ehepartner. Eine Kündigung nur des Mitmieters, der den Grund gesetzt hat, ist nicht möglich; gekündigt wird der Mietvertrag als Ganzes.

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