Muss der neue Betriebsinhaber meine Betriebspension übernehmen?
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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Fortwirkung der Betriebsvereinbarung mit dem Veräußerer über eine Pensionskassenzusage, weil auch bei der Erwerberin eine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Z 18 ff ArbVG gilt.OGH 8 ObA 62/22h, 25.01.2023
- Die (gewöhnliche) Nachwirkung der gekündigten Betriebspensions-Betriebsvereinbarung ermöglicht dem Arbeitnehmer im Fall der Ablehnung der Übernahme durch den Erwerber die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 3 Abs 4 AVRAG.OGH 9 ObA 80/14a, 25.02.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 62/22h, 25.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 31 · Rechtswirkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Übernimmt der Erwerber des Betriebs die betriebliche Pensionszusage Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht, steht Ihnen die Abfindung zu. Daran ändert sich nichts, wenn im Betrieb des Erwerbers eine andere betriebliche Pensionszusage besteht.
Wird ein Anspruch auf Betriebspension, der auf einer Betriebsvereinbarung beruht, durch eine neue Betriebsvereinbarung geändert, kommt es auf Ihre eigene Zustimmung oder Verzichtserklärung nicht an. Ob eine unzulässige Verschlechterung vorliegt, wird ohne Rücksicht auf diese Erklärung geprüft.