Muss mein Arbeitgeber die Betriebspension selbst auszahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 50/23w, 29.08.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 914
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 97 · Betriebsvereinbarungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach dem Ende des Dienstverhältnisses können Sie die Vorsorge mit eigenen Beiträgen fortführen; die Leistung richtet sich dann nach dem Eingezahlten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber bei einer Zusage auf eine bestimmte Leistung die Beiträge und Nachschüsse leisten, die für die nötige Deckung erforderlich sind.
Eine Betriebspension wird Ihnen für Ihre Arbeitsleistung versprochen und beruht auf dem Arbeitsvertrag, auch wenn sie erst nach langer Zeit anfällt. Sie ist gewissermaßen aufgespartes Entgelt, das Sie sich durch Ihre Tätigkeit und Treue zum Betrieb verdient haben. Auch die Ansprüche von Angehörigen und Hinterbliebenen aus solchen Zusagen sind Abgeltung Ihrer Arbeitsleistung.