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Bekomme ich in der Elternteilzeit meine Überstundenpauschale weiter?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Eltern
Nehmen Sie Elternteilzeit in Anspruch, ruht für diese Zeit der Anspruch auf eine vereinbarte Überstundenpauschale. Leisten Sie während der Elternteilzeit aber tatsächlich Mehr- oder Überstunden, ist Ihnen dafür das entsprechende Entgelt zu zahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Der Anspruch von Dienstnehmern auf eine vereinbarte Überstundenpauschale ruht für die Zeit, für die sie von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach dem Mutterschutzgesetz bzw dem Väterkarenzgesetz oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht haben. Leisten Dienstnehmer während der Elternteilzeit jedoch Mehr- und Überstunden, haben sie dafür auch das entsprechende Entgelt zu erhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AZG §19d; MuttSchG §8

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