Kann ich nach der Ersatzkarenz noch Elternteilzeit verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 16.12.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 72/16w, 16.12.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §15m Abs1 Z1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn das Dienstverhältnis beim Antritt schon drei Jahre ununterbrochen gedauert hat. Diese Wartezeit entfällt, wenn Sie für dieses Kind einen Anspruch auf Elternkarenz hatten. Ein solcher Anspruch entsteht aber erst, wenn Sie die Karenz rechtzeitig verlangt haben.
Der Vater kann die Karenz allein durch sein Verlangen an den Arbeitgeber herbeiführen; dabei sind Beginn und Dauer anzugeben. Ihre Wirkung entfaltet die Karenz aber erst, wenn sie tatsächlich beginnt. Das Dienstverhältnis muss deshalb sowohl bei der Erklärung als auch beim Beginn der Karenz noch aufrecht sein.