Wird ein Unterhaltsvorschuss auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt?
betrifft Kinder, Eltern, Kinder- und Jugendhilfeträger
Nein. Das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Es zählt daher nicht zu jenen Verfahren, für die das Gesetz besondere Regeln über von Amts wegen einleitbare Verfahren vorsieht.
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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Das Unterhaltsvorschussgewährungsverfahren ist kein von Amts wegen einleitbares Verfahren im Sinne des § 55 Abs 2 2. Satz AußStrG.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 19/20x, 24.06.2020
Genannte Normen
AußStrG 2005 §55 Abs2; UVG §11 Abs1
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