Zum Inhalt springen

Brauche ich zuerst ein Unterhaltsverfahren, um Vorschuss zu bekommen?

günstig für Kind betrifft Kind, Mutter, Vater, Unterhaltspflichtiger
Sie müssen nicht in jedem Fall zuerst ein erfolgloses Unterhaltsverfahren führen, um einen Vorschuss zu erhalten. Ein solches Verfahren ist jedenfalls entbehrlich, wenn schon nach der Aktenlage feststeht, dass es aussichtslos wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die ergebnislose Durchführung eines Unterhaltsverfahrens ist nicht unbedingt Voraussetzung für Unterhaltsvorschussgewährung (vgl EFSLg 54717 und 51861). Ein Unterhaltsfestsetzungsverfahren ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn ein solches Verfahren schon nach der Aktenlage aussichtslos erscheint.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei aussichtsloser Eintreibung
Verfahrensrecht · Einleitung des Unterhaltsvorschussverfahrens
Sozialrecht · Vorschuss bei verzögertem Verfahren
Familienrecht · Aussichtslose Exekution beim Unterhaltsvorschuss
Sozialrecht · Leistungsfähigkeit als Vorschussvoraussetzung