Wie wird die Grenze beim Rückersatz meiner Ausbildungskosten berechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2015)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 57/15p, 28.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
NÖ-LBG §94 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Betrag von 2.500 Euro ist ein Freibetrag. Er wird von den Ausbildungskosten abgezogen, und zwar von den ältesten Kosten im Rückforderungszeitraum, noch bevor die Kosten zeitanteilig aufgeteilt werden.
Nein. Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten muss ausweisen, dass sich der zurückzuzahlende Betrag vom Ende der Ausbildung bis zum Ende der zulässigen Bindung anteilig verringert. Fehlt das, ist die ganze Vereinbarung unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich auf das zulässige Maß ergänzt werden.