Gilt die Rückzahlungsvereinbarung, wenn der Betrag nicht anteilig sinkt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer entsprechenden Vertragsergänzung auf die gesetzlich zulässige Aliquotierung stehen Wortlaut, Zweck und gesetzgeberische Vorstellung entgegen.OGH 9 ObA 105/18h, 27.02.2019
- Die Novelle BGBl I 2015/152 hat daran nichts geändert.OGH 9 ObA 105/18h, 27.02.2019
- Hier: Art XXI Z 1 lit d des KollV der Angestellten bei Wirtschaftstreuhändern.OGH 9 ObA 94/12g, 17.12.2012
- Der bloße Verweis auf einen Kollektivvertrag, der lediglich einen Rahmen festlegt, aber keine exakten Kriterien für den Rückersatz, reicht für die Wirksamkeit einer Rückersatzverpflichtung nicht aus.OGH 9 ObA 94/12g, 17.12.2012
- § 2 Abs 3 Z 3 AVRAG soll nicht bloß einen gesetzlichen Mindeststandart absichern; vielmehr muss die konkrete Vereinbarung eine formelle Qualität iS einer Rechtssicherheit aufweisen, ohne die keine Verpflichtung zum Rückersatz besteht.OGH 9 ObA 94/12g, 17.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 9 ObA 85/24a, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 105/18h, 27.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AVRAG §2d Abs3 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Vereinbart eine minderjährige Person mit dem Arbeitgeber, dass sie Ausbildungskosten zurückzahlt, hängt die Wirksamkeit von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab. Eine zusätzliche Genehmigung durch das Gericht ist dafür nicht nötig.
Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.