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Wann muss ich berechtigt sein, ein Rechtsmittel zu erheben?

betrifft Rechtsmittelwerber, Parteien, Väter
Ihre Berechtigung, ein Rechtsmittel zu erheben, muss schon im Zeitpunkt der Einbringung vorliegen. Sie muss außerdem noch bestehen, wenn über das Rechtsmittel entschieden wird. Dasselbe gilt für Ihr Interesse an der Bekämpfung der Entscheidung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Die Rechtsmittellegitimation muss allgemein - wie die Beschwer - bereits im Zeitpunkt der Erhebung des Rechtsmittels vorliegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130548 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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