Zum Inhalt springen

Darf ich eine Entscheidung bekämpfen, die mich nicht betrifft?

betrifft Parteien eines Verfahrens, Antragsteller, Beteiligte, Angehörige
Ein Rechtsmittel steht Ihnen nur zu, wenn die Entscheidung in Ihre eigenen geschützten Rechte eingreift. Wer davon nicht betroffen ist, kann sie nicht bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (147 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist ein Eingriff in die geschützte Rechtssphäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 56 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 147.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Wer darf einen Beschluss bekämpfen
Verfahrensrecht · Betroffenheit als Voraussetzung des Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Beschwer und Entscheidungsgründe
Verfahrensrecht · Beschwer als Voraussetzung des Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Rechtsschutzinteresse beim Rekurs