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Darf ich selbst Rechtsmittel erheben, obwohl mein Vertreter eines einbrachte?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Verfahrenshelfer, Angehörige
Auch wenn Ihr Vertreter, Verfahrenshelfer oder Rechtsbeistand in Ihrem Namen bereits ein Rechtsmittel eingebracht hat, dürfen Sie zusätzlich selbst ein eigenes Rechtsmittel erheben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Ungeachtet eines im Namen der betroffenen Person vom Vertreter, Verfahrenshelfer oder Rechtsbeistand erhobenen Rechtsmittels kann die betroffene Person ein selbstständiges Rechtsmittel erheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §45; AußStrG 2005 §62; AußStrG 2005 §116a; AußStrG 2005 §119

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