Kann ich ein Rechtsmittel erheben, obwohl ich gewonnen habe?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Ein Rechtsmittel setzt voraus, dass Ihnen die Entscheidung tatsächlich schadet, Sie also Rechtsschutz dagegen brauchen. Wurde etwa das Rechtsmittel der Gegenseite zurückgewiesen, sind Sie dadurch nicht benachteiligt und können dagegen nichts unternehmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Eine Beschwer liegt dann vor, wenn der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wird, er also ein Bedürfnis auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung hat. Der Kläger kann sich durch die Zurückweisung des Rekurses des Beklagten nicht beschwert erachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Materielle Beschwer verneint, weil Kläger in einer Säumnisklage nach § 67 Abs 1 Z 2 ASGG nur daran interessiert ist, ob Säumnis vorliegt.OGH 10 ObS 16/26i, 25.03.2026
- Ebenso wenig können die Nichtzulassung der nicht erfolgten Klageausdehnung durch das Berufungsgericht und die Aufhebung von Verfahrensteilen, die ein nicht gestelltes Eventualbegehren betreffen, für den Kläger nachteilige Wirkungen entfalten.OGH 10 ObS 61/23b, 22.06.2023
- Die Zurückweisung eines nicht gestellten Klagebegehrens beeinträchtigt die Rechtssphäre des Klägers nicht.OGH 10 ObS 61/23b, 22.06.2023
- Hier: Keine Beschwer infolge antragsgemäßer Anordnung von Löschungen und Anmerkungen in der Ediktsdatei, im Firmenbuch und Grundbuch betreffend Insolvenzeröffnung bzw Aufhebung des Insolvenzverfahrens.OGH 8 Ob 156/22g, 21.11.2022
- Hier: Keine Beschwer bei Anfechtung einer Unterbrechung, wenn der Unterbrechungsgrund bereits weggefallen ist und die Fortsetzung des Verfahrens beantragt werden kann.OGH 4 Ob 159/19i, 24.09.2019
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Es liegen zwei divergierende Entscheidungen des Erstgerichts vor. Durch die zweite (rechtskräftige) Entscheidung scheidet die erste (bekämpfte) Entscheidung nicht aus dem Rechtsbereich aus. Rechtsschutzinteresse bejaht.OGH 8 Ob 68/17h, 25.10.2017
- Hier: Außerstreitiges Verfahren.OGH 8 Ob 68/17h, 25.10.2017
- Hier: Keine Beschwer eines Antragstellers im Grundbuchsverfahren durch die Zurückweisung eines von einem anderen Antragsteller erhobenen Rekurses.OGH 5 Ob 164/16b, 29.09.2016
- Hier: Gibt das Verlassenschaftsgericht einem Antrag auf Kontoeröffnung statt, sind andere Verfahrensparteien dadurch nicht materiell beschwert, mögen sie sich auch dagegen ausgesprochen haben.OGH 7 Ob 1/13t, 23.01.2013
- Hier: Zur Rechtsmittellegitimation des (einzigen) Erlagsgegners im Erlagsverfahren nach § 1425 ABGB.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 119/08y, 03.06.2008
- Die Rechtsmittelzulässigkeit erfordert jedenfalls formelle Beschwer.OGH 5 Ob 119/08y, 03.06.2008
- Hier: Die Beschwer der Partei ist trotz ihres im zweitinstanzlichen Verfahren erzielten Verfahrenserfolges zu bejahen, weil die Entscheidung des Rekursgerichts über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zum Zeitpunkt der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages durch das Rekursgericht noch nicht rechtskräftig war.OGH 6 Ob 99/07p, 25.05.2007
- Eine Beschwer in dem Sinne, dass der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wird, ist zu verneinen, wenn ein Rekurs oder eine Berufung der anderen Partei zurückgewiesen wird.OGH 8 ObA 90/06b, 23.11.2006
- Materielle BeschwerOGH 4 Ob 576/94, 19.12.1994
- Sie ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn der Rechtsmittelwerber formell beschwert ist, also durch die angefochtene Entscheidung nicht alles erhalten hat, was er begehrt hat. Dabei ist nur der Spruch der Entscheidung im Vergleich mit dem Antrag, über den entschieden wurde, maßgebend.OGH 4 Ob 534/90, 24.04.1990
- Hier: Der Rechtsmittelwerber ist nicht legitimiert, die angebliche Verletzung von Anhörungsrechten anderer Verfahrensbeteiligter geltend zu machen.OGH 8 Ob 634/88, 22.09.1988
- Die Beschwer kann auch durch mögliche verfahrensrechtliche Nachteile begründet werden.OGH 7 Ob 506/84, 26.01.1984
- Oder sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wird.OGH 3 Ob 545/76, 11.05.1976
- WiedereinsetzungsverfahrenOGH 4 Ob 536/76, 27.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 3 Ob 90/26w, 02.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 84/25a, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 228/22y, 29.08.2023
- OGH 8 ObA 44/23p, 03.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/21p, 27.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beschwer als Voraussetzung des Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Beschwer und Entscheidungsgründe
Verfahrensrecht · Rekurs gegen Zurückweisung der Berufung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel nach Erfolg mit Hilfsantrag
Verfahrensrecht · Wer ein Rechtsmittel erheben darf