Muss ich einen Vorteil davon haben, um Rechtsmittel zu erheben?
betrifft Kläger, Beklagte, Verpflichtete, Gläubiger
Ein Rechtsmittel ist nur zulässig, wenn Sie es zur Wahrung Ihrer Rechte auch tatsächlich brauchen. Fehlt dieses Bedürfnis, wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (183 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Das Rechtsschutzbedürfnis ist eine Voraussetzung der Rechtsmittelzulässigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Materielle Beschwer verneint, weil Kläger in einer Säumnisklage nach § 67 Abs 1 Z 2 ASGG nur daran interessiert ist, ob Säumnis vorliegt.OGH 10 ObS 16/26i, 25.03.2026
- Hier: Gibt das Verlassenschaftsgericht einem Antrag auf Kontoeröffnung statt, sind andere Verfahrensparteien dadurch nicht materiell beschwert, mögen sie sich auch dagegen ausgesprochen haben.OGH 7 Ob 1/13t, 23.01.2013
- Hier: Zur Rechtsmittellegitimation des (einzigen) Erlagsgegners im Erlagsverfahren nach § 1425 ABGB.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
- Zulässigkeitsvoraussetzung ist die formelle und materielle Beschwer.OGH 5 Ob 232/10v, 08.03.2011
- Der an den betreibenden Gläubiger gerichtete Auftrag zur Vorlage von Pachtbedingungen greift nicht in die Rechtssphäre der verpflichteten Partei ein.OGH 3 Ob 201/07s, 27.11.2007
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- Hier: Die Beschwer der Partei ist trotz ihres im zweitinstanzlichen Verfahren erzielten Verfahrenserfolges zu bejahen, weil die Entscheidung des Rekursgerichts über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zum Zeitpunkt der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages durch das Rekursgericht noch nicht rechtskräftig war.OGH 6 Ob 99/07p, 25.05.2007
- Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann eine Beschwer nicht abgeleitet werden.OGH 8 ObA 90/06b, 23.11.2006
- Eine Beschwer in dem Sinne, dass der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wird, ist zu verneinen, wenn ein Rekurs oder eine Berufung der anderen Partei zurückgewiesen wird.OGH 8 ObA 90/06b, 23.11.2006
- Der Rechtsmittelwerber muss nach herrschender Auffassung grundsätzlich formell beschwert sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrundeliegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht. Nur der durch den Urteilsspruch Beschwerte kann ein Rechtsmittel ergreifen. Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen - eine Beschwer hingegen nicht abgeleitet werden.OGH 9 ObA 149/05k, 16.12.2005
- Führt bereits der Rekurs zu dem angestrebten Ziel, dann sind weitere mit ihm verbundene Rechtsbehelfe, wie hier der Widerspruch, der wie eine Klage zu erledigen ist ohne weiteres Verfahren abzuweisen.OGH 3 Ob 69/00v, 21.11.2001
- Die mangelnde Beschwer ist nicht schon vom Erstgericht wahrzunehmen.OGH 10 ObS 218/01h, 30.07.2001
- Ist bereits gegen die Erteilung des Zuschlags Rekurs erhoben worden, fehlt es an der Beschwer des Interessenten hinsichtlich seiner in der Versteigerungstagsatzung beschlussmäßig verkündeten Nichtzulassung zum Bieten.OGH 3 Ob 338/99y, 22.03.2000
- Die erstbeklagte Partei ist durch die mit einer Revision angefochtenen Entscheidung über die ausschließlich die zweitbeklagte Partei betreffende Beschränkung von deren Haftung nicht beschwert. Ihr fehlt daher das - eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels bildende - Rechtsschutzinteresse.OGH 2 Ob 2277/96h, 09.07.1998
- Hat sich die gefährdete Partei nicht gegen den Erlag einer Sicherheit im Betrag von S 500.000,- ausgesprochen, sollte dies aber nur im Falle der gänzlichen Stattgebung ihrer beantragten einstweiligen Verfügung gelten, nicht aber bei teilweiser Abweisung ihres Begehrens, ist eine Beschwer gegen den Beschluss, mit dem diese Sicherheitsleistung aufgetragen wurde, gegeben.OGH 10 Ob 2319/96v, 08.10.1996
- Jedes Rechtsmittel setzt eine Beschwer, also ein Anfechtungsinteresse, voraus.OGH 4 Ob 576/94, 19.12.1994
- Bei einem lediglich feststellenden Grundurteil im Sinne des § 89 Abs 2 ASGG besteht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers bis zur Erlassung des die Höhe der Leistung festsetzenden Bescheides.OGH 10 ObS 237/94, 04.10.1994
- Das Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel gegeben sein. Die Partei hat auch kein rechtliches Interesse daran, dass die Zurückweisung ihrer Anträge in eine Abweisung abgeändert wird, weshalb ihr auch in diesem Zusammenhang das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.OGH 3 Ob 14/91, 26.06.1991
- Hier: Nach Bewilligung der Exekution rechtskräftig beseitigter Titel.OGH 3 Ob 181/88, 12.04.1989
- Hier: Neuerlicher Wiederversteigerungsantrag, wenn über den ersten, auf demselben Sachverhalt beruhenden noch nicht entschieden wurde.OGH 3 Ob 57/83, 11.05.1983
- Rekurs gegen Abberaumung des Versteigerungstermins.OGH 3 Ob 105/81, 18.11.1981
- Ablauf der Frist, für welche dem Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss hemmende Wirkung hätte zuerkannt beziehungsweise die Exekution nach § 42 Abs 1 Z 7 EO aufgeschoben hätte werden können.OGH 3 Ob 67/80, 10.09.1980
- RevisionOGH 7 Ob 510/79, 15.03.1979
- § 396 EOOGH 4 Ob 379/77, 13.09.1977
- Keine Beschwer hinsichtlich Zurückweisung der Berufung gegen Versäumungsurteil, wenn dem Wiedereinsetzungsantrag betreffend Versäumungsurteil zwischenzeitig stattgegeben wurde.OGH 1 Ob 649/76, 07.07.1976
- Hier: Einstweilige Verfügung.OGH 5 Ob 255/74, 04.12.1974
- Rechtsschutzbedürfnis erfordert, dass der Rechtsmittelwerber durch die angefochtene Entscheidung benachteiligt ist.OGH 3 Ob 151/72, 12.01.1973
- Angebliche Mängel des Verwertungsverfahrens nach rechtskräftiger Zuschlagserteilung.OGH 3 Ob 128/72, 16.11.1972
- Materielle Beschwer des Erstehers gegen amtswegige Verbücherung gemäß § 237 EO.OGH 3 Ob 34/72, 16.03.1972
- Hat das Berufungsgericht über die Berufung des Klägers bereits entschieden und das Ersturteil bestätigt, so ist eine Delegierung an ein anderes Gericht zur Entscheidung über die Berufung nicht mehr möglich; damit fehlt dem Kläger aber auch ein Rechtsschutzinteresse, dass über seinen Rekurs gegen den Beschluss des OLG Wien, das seinen Delegierungsantrag abwies, noch entschieden wird.OGH 3 Ob 138/70, 25.11.1970
- Dem betreibenden Gläubiger steht es frei, die Exekution einzustellen oder einzuschränken. Der Verpflichtet kann sich dadurch nicht beschwert erachten, sondern nur durch die damit verbundene Kostenentscheidung.OGH 3 Ob 34/70, 08.04.1970
- Keine Beschwer eines von mehreren Beklagten, weil die Klage gegen die anderen Beklagten abgewiesen wurde EvBl 1970/348 S 608.OGH 2 Ob 369/69, 19.03.1970
- Keine Beschwer bei Verweigerung der (gemäß § 427 Abs 1 ZPO vorzunehmenden) Zustellung des Beschlusses betreffend die Bestellung eines Sachverständigen, wenn dessen Befangenheit in der Zwischenzeit bereits erfolglos geltend gemacht worden war.OGH 6 Ob 51/70, 11.03.1970
- Rechtsschutzinteresse gegeben, wenn die Formalentscheidung des Berufungsgerichtes - Aufhebung des Zwischenurteils, Nichtigerklärung des Verfahrens und Zurückweisung der Klage - vom Berufungsantrag zu Ungunsten des Rechtsmittelwerbers abweicht.OGH 1 Ob 45/69, 07.03.1969
- Hier: Antragsgemäße Nichtigerklärung des Verfahrens wegen Zustellungsmängel.OGH 6 Ob 283/68, 11.12.1968
- Hier: Erstreckung der Frist zur Vorlage des Meistbotserfüllungsausweises.OGH 3 Ob 136/68, 13.11.1968
- Hier: Wurde vom Rekursgericht wegen des besseren Befriedigungsranges bejaht.OGH 3 Ob 32/68, 27.03.1968
- Während des Verfahrens zur Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung wurde die Exekution zur Befriedigung zulässig.OGH 3 Ob 21/68, 19.03.1968
- Urteil im Hauptprozess ist im Zeitpunkt der Einbringung des Revisionsrekurses gegen die Abweisung der einstweiligen Verfügung rechtskräftig.OGH 5 Ob 124/67, 21.06.1967
- Beschwerdeinteresse bejaht, wenn ein Anhaltebeschluss nach tatsächlicher Entlassung aus der geschlossenen Anstalt bekämpft wird.OGH 8 Ob 127/66, 03.05.1966
- § 200 Z 3 EO.OGH 3 Ob 100/65, 12.08.1965
- Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen Enthebung des Abwesenheitskurators der verpflichteten Partei obwohl Versteigerungsverfahren bereits rechtskräftig gemäß § 200 Z 3 EO eingestellt und die Frist gemäß §§ 207 Abs 1, 208 Abs 1 EO abgelaufen war. - Kein Anfechtungsinteresse in Bezug auf die Kostenentscheidung zweiter Instanz.OGH 3 Ob 41/65, 10.03.1965
- Das Anfechtungsinteresse kann auch nicht mit dem Interesse an der Beseitigung der Kostenentscheidung zweiter Instanz begründet werden.OGH 3 Ob 28/65, 24.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 3 Ob 90/26w, 02.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 3/24f, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 228/22y, 29.08.2023
- OGH 8 ObA 44/23p, 03.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/21p, 27.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 210/20p, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
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