Muss ich bei der Genossenschaftswohnung klagen oder einen Antrag stellen?
betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigungen
Für Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gibt es bei bestimmten Angelegenheiten ein eigenes, einfacheres Antragsverfahren. Dieses gilt nur für die im Gesetz aufgezählten Fälle. Alles andere gehört auf den gewöhnlichen Klagsweg.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Verfahren außer Streitsachen verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, wird auch durch § 22 WGG nicht berührt. Der streitige Rechtsweg ist in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die von § 22 Abs 1 WGG erfasst sind.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 63/23i, 18.03.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Rechtsweg beim Kauf einer Genossenschaftswohnung
Wohnungseigentum · Rechtsweg bei Streit im Wohnungseigentum
Verfahrensrecht · Rechtsweg zwischen Miteigentümern
Mietrecht · Streitiges oder außerstreitiges Mietverfahren
Mietrecht · Parteistellung aller Mieter im Genossenschaftsverfahren