Müssen alle Bewohner am Verfahren gegen die Genossenschaft teilnehmen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine bindende Festlegung von Verteilungsgrundsätzen kann sich schon ihrer Natur nach nicht bloß auf einzelne Beteiligte beschränken, sondern muss alle davon betroffenen Objekte erfassen und kann daher auch nicht ohne die Einbeziehung der dadurch in ihren Interessen unmittelbar berührten Mieter und Nutzungsberechtigten erfolgen, kann doch die Abrechnung und Verteilung von Aufwendungen nicht gegenüber einzelnen Betroffenen nach unterschiedlichen Grundsätzen vorgenommen werden.OGH 5 Ob 58/08b, 14.07.2008
- Die Mieter und sonstigen Nutzungsberechtigten sind auch am Rechtsmittelverfahren zu beteiligen.OGH 5 Ob 37/04h, 23.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 228/22y, 29.08.2023
- OGH 5 Ob 120/22s, 22.08.2022, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
WGG 1979 §22 Abs1 Z10; WGG 1979 §22 Abs4 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.
Treten Sie als Person, die den Haushalt des verstorbenen Mieters geführt hat, dem Kündigungsverfahren gegen dessen Verlassenschaft bei, haben Sie grundsätzlich nur die schwächere Stellung einer unterstützenden Partei. Sie werden also nicht wie eine eigene Partei behandelt.