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Steht mir als Geschäftsführer auch in der Krise Entlohnung zu?

günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger
Ein Geschäftsführer, der an der Gesellschaft beteiligt ist, darf auch dann eine angemessene Entlohnung beziehen, wenn das Unternehmen wirtschaftlich in der Krise steckt. Erst der Betrag, der über das Angemessene hinausgeht, ist eine unrechtmäßige Bereicherung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer einer GmbH steht auch dann eine angemessene Entlohnung zu, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Erst durch den darüber hinausgehenden Betrag tritt eine unrechtmäßige Bereicherung ein.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

StGB idF BGBl I 2002/134 §20 Abs1

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