Haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn die GmbH zahlungsunfähig weiterwirtschaftet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 15.05.2023 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 159 Abs 2 StPO.OGH 10 Ob 96/07a, 15.01.2008
- Der Neugläubiger muss sich von seiner Forderung grundsätzlich die Gewinnspanne und den mit dem Geschäft erhofften Fixkostendeckungsbeitrag abziehen lassen. Er hat auch keinen Anspruch auf Ersatz der in der Rechnung enthaltenen Umsatzsteuer.OGH 10 Ob 96/07a, 15.01.2008
- Der Neugläubiger hat nur Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses (Vertrauensschaden).OGH 10 Ob 96/07a, 15.01.2008
- Der Schutzzweck des § 159 StGB besteht vor allem darin, insolvente Gesellschaften aus dem Rechtsverkehr zu ziehen und daher jene zu schützen, die sich sonst mit dieser Gesellschaft nicht einlassen würden. Dementsprechend ist dem Neugläubiger stets der Vertrauensschaden zu ersetzen.OGH 1 Ob 134/07y, 22.10.2007
- Die Bestimmung des § 159 StGB stellt ein Schutzgesetz zugunsten der Gläubiger dar.OGH 1 Ob 134/07y, 22.10.2007
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Geklagt ist eine OEG, die zivilrechtlich nach der Repräsentantenhaftung mithaftet.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- Auch während eines anhängigen Konkurses besteht das Klagerecht von Gesellschaftsgläubigern (Altgläubigern und Neugläubigern) auf Schadenersatz, wenn der Anspruch auf Delikte des Organs der Gemeinschuldnerin gestützt wird.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- Die Strafnorm des § 159 Abs 1 Z 2 StGB aF zielte nicht nur auf die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern auch auf die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger im Falle der Insolvenz ab, so dass ihre Verletzung einen deliktischen Schadenersatzanspruch des benachteiligten Gesellschaftsgläubigers gegen das fahrlässig handelnde Gesellschaftsorgan zu begründen vermag. Der Schade aus der Bevorzugung eines Gläubiger - und damit auch der Anspruch auf dessen Ersatz - entsteht mit dem Eintritt der Begünstigung (und nicht etwa erst mit der Erlangung einer niedrigeren Quote im Ausgleichsverfahren).OGH 14 Os 141/01, 03.12.2002
- Die Geltendmachung daraus abgeleiteter Ansprüche steht daher nicht dem Masseverwalter zu.OGH 9 ObA 416/97k, 29.04.1998
- Der Schadenersatzanspruch eines Neugläubigers bewegt sich bei schuldhafter Übertretung der Schutznorm des § 159 Abs 1 Z 2 StGB in der Höhe des Vertrauensschadens.OGH 10 Ob 2009/96f, 23.04.1996
- Daneben besteht aber kein eigener Anspruch der Gesellschaft aus § 159 Abs 1 Z 2 in Verbindung mit § 161 StGB.OGH 8 Ob 624/88, 28.06.1990
- Bei einem Neugläubiger besteht der Schaden in der Höhe seiner Forderungen abzüglich einer allfälligen Konkursquote.OGH 3 Ob 633/81, 10.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.
Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.