Darf ich mir als Geschäftsführer trotz Verlusten mein Gehalt auszahlen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 159 · Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.
Ja. Wer für Sie einen Aufwand macht, den Sie nach dem Gesetz selbst hätten tragen müssen, kann Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich aber ganz nach Ihrer eigenen Schuld: Nur soweit diese dem Grunde und der Höhe nach besteht, müssen Sie zahlen, und alle Einwendungen gegen sie können Sie auch dem Zahler entgegenhalten.