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Müssen Vordienstzeiten an der Universität immer angerechnet werden?

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Werden berufseinschlägige Vordienstzeiten nach den Regeln des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete bei der Vorrückung nicht berücksichtigt, so verstößt das nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Die Nichtberücksichtigung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten bei der Vorrückung gemäß § 49 Abs 3 lit c und lit d des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten stellt keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten §49 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten im Orchester

Ja. Zeiten, die der Kollektivvertrag als Vordienstzeiten nennt, sind für die Berechnung Ihrer Entgeltansprüche zu berücksichtigen, sobald diese Ansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Regel betreffen. Das gilt auch dann, wenn die anzurechnenden Zeiten schon vor dem Inkrafttreten zurückgelegt wurden.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten

Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.

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