Müssen Vordienstzeiten an der Universität immer angerechnet werden?
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 32/23f, 23.11.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KollV für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten §49 Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zeiten, die der Kollektivvertrag als Vordienstzeiten nennt, sind für die Berechnung Ihrer Entgeltansprüche zu berücksichtigen, sobald diese Ansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Regel betreffen. Das gilt auch dann, wenn die anzurechnenden Zeiten schon vor dem Inkrafttreten zurückgelegt wurden.
Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.