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Muss ich meine Vordienstzeiten nachweisen, damit sie angerechnet werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Pflegepersonal
Ja. Für die Anrechnung aller Vordienstzeiten müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Bei früherer selbständiger Tätigkeit ist zusätzlich eine eigene Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer nötig, damit beurteilt werden kann, ob die Tätigkeit einschlägig war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Der Begriff der „Vorlage“ in § 32 Abs 4 BAGS‑KV bezog sich von Anfang an auf einen Nachweis der Vordienstzeiten. Mit dem Begriff „Vorlage“ wird normiert, dass Nachweise zu den Vordienstzeiten vorgelegt werden müssen. Die Notwendigkeit der „Vorlage“ gilt für die Anrechnung aller Vordienstzeiten. Die in Abs 1 vorgesehene Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer von facheinschlägigen selbständigen Vordienstzeiten soll die Beurteilung ermöglichen, ob die selbständigen Tätigkeiten die erforderliche Sach‑ bzw Tätigkeitsbezogenheit aufweisen, diese also einschlägig sind. Dabei handelt es sich um eine spezielle Bestätigung, die nicht mit der „Vorlage“ nach Abs 4 identisch ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind - KV-BAGS §32

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten

Die Pflicht, anrechenbare Vordienstzeiten bekannt zu geben, ist eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers. Haben Sie ihr voll entsprochen und schließt der Arbeitgeber daraufhin ohne Vorbehalt den Arbeitsvertrag, gibt er damit in der Regel zu erkennen, dass er diese Zeiten im vorgesehenen Ausmaß anrechnet. Verlangt er zusätzlich Zeugnisse oder Arbeitspapiere als Nachweis, muss er Sie darauf hinweisen, besonders wenn er Ihnen Einstufung und Gehalt nicht mit Dienstzettel bekannt gegeben hat.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten

Entscheidet ein öffentlicher Dienstgeber darüber, ob er Ihre früheren Dienstzeiten voll anrechnet, darf er das nicht nach Belieben tun. Er muss sich an den sachlichen Maßstäben orientieren, die das Gesetz vorgibt.

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