Zum Inhalt springen

Zählt meine Gewinnbeteiligung bei der Abfertigung mit?

günstig für Arbeitgeber betrifft Angestellte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für die Höhe der Abfertigung zählt eine Gewinnbeteiligung nur dann mit, wenn sie Ihnen für das letzte Jahr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird in diesem Zeitraum bloß eine Gewinnbeteiligung aus einem früheren Jahr ausbezahlt, erhöht das die Abfertigung nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Abfertigungswirksam sind nur jene Gewinnbeteiligungen, die für das letzte Jahr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebühren, nicht jedoch jene, die in diesem Zeitraum lediglich ausbezahlt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Abrechnung bei Gewinnbeteiligung

Wenn Sie am Gewinn beteiligt sind, soll Ihnen die regelmäßige Abrechnung einen Überblick über die maßgeblichen Geschäftsvorgänge im jeweiligen Zeitraum geben. Die bloße Bekanntgabe einer Endziffer genügt dafür nicht. Die Abrechnung muss also mehr enthalten als eine Schlusszahl.

günstig für Arbeitnehmer Berechnungsgrundlage der Abfertigung

Die Abfertigung soll Ihnen für den abgedeckten Zeitraum den zuletzt bezogenen Durchschnittsverdienst sichern. Sie darf deshalb weder höher noch niedriger ausfallen als dieser Durchschnitt. Regelmäßig geleistete Überstunden zählen dazu.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Einmalige Prämie und Abfertigungsgrundlage
Arbeitsrecht · Abgeltung von Zeitguthaben und Abfertigung
Arbeitsrecht · Maßgebliche Dienstzeit für die Abfertigung