Muss mich mein früherer Arbeitgeber vor dem Verfall meiner Ansprüche warnen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Schutzcharakter des Arbeitsrechtes geht nicht so weit, dass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer gegenüber seinen eigenen Erklärungen zu schützen und ihn auf allfällige nachteilige Folgen aufmerksam zu machen. Informationspflichten können dadurch ausgelöst werden, dass der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine entsprechende Frage richtet.OGH 9 ObA 26/18s, 17.05.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 26/18s, 17.05.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 43/17i, 24.05.2017
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber vor einem vorzeitigen Austritt darauf hinweisen, dass die Arbeit an Ihrem Platz Ihre Gesundheit gefährdet. Das gilt aber nicht, wenn ihm die Gefährdung ohnehin bekannt ist oder ein anderer Arbeitsplatz für Sie nach Ihrem Vertrag gar nicht in Betracht kommt.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses Gründe zu melden, die eine Entlassung ermöglicht hätten. Auch eine nicht gemeldete Tätigkeit im gleichen Geschäftszweig ist deshalb kein rechtswidriges Verschweigen. Eine Rückforderung der Abfertigung kann daher nicht auf Schadenersatz gestützt werden.