Ersetzt die Schadensmeldung an die Versicherung die gesetzliche Anzeige?
günstig für Halter betrifft Unfallopfer, Halter, Versicherung, Geschädigte
Nein. Die gesetzliche Anzeigepflicht nach dem Haftpflichtgesetz für Kraftfahrzeug- und Eisenbahnunfälle besteht unabhängig von jener Anzeigepflicht, die das Versicherungsrecht vorsieht. Die eine erfüllt die andere daher nicht automatisch.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Die Anzeigepflicht des § 18 EKHG besteht unabhängig von der in § 29 KHVG geregelten haftpflichtversicherungsrechtlichen Anzeigepflicht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 240/15f, 05.08.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EKHG §18; KHVG §29
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