Kann ich nach einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug auch die Versicherung klagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Tierhalterhaftung nach § 1320 Abs 1 Satz 2 ABGB.OGH 1 Ob 109/21t, 07.09.2021
- Es ist daher auch die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer und den Halter des beteiligten Kraftfahrzeugs, die als Rechtsträger nicht in Frage kommen, zulässig.OGH 1 Ob 42/04i, 12.10.2004
- Daher wird dem durch einen Verkehrsunfall im Zuge einer hoheitlichen Dienstfahrt Geschädigten auch die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer des beteiligten Kraftfahrzeugs - also gegen eine Person, die als Rechtsträger nicht in Betracht kommt, - gewährt.OGH 1 Ob 129/02f, 25.06.2002
- Die Amtshaftung und die Gefährdungshaftung schließen einander nicht aus.OGH 1 Ob 32/92, 25.08.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 109/21t, 07.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 41/21t, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Dc; EKHG §1 I
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Nein. Zahlt eine private Krankenversicherung Kranken- oder Taggeld, kann sie dafür beim Schädiger keinen Ersatz verlangen, weil es sich um eine Leistung mit fester Summe handelt. Anders ist es bei Heilbehandlungs- und Arztkosten: Diese Ansprüche gehen sehr wohl auf die Versicherung über.