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Reicht es, den Unfall dem Haftpflichtversicherer zu melden?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Halter, Versicherung, Geschädigte
Ja. Die Anzeige muss dem Ersatzpflichtigen selbst oder seinem Vertreter zugehen. Weil der Haftpflichtversicherer den Schaden regulieren darf und diese Vollmacht auch den Empfang der Anzeige umfasst, können Sie die Anzeige auch an ihn richten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Anzeige nach § 18 EKHG ist eine empfangsbedürftige Erklärung, die dem Ersatzpflichtigen selbst oder seinem (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertreter zugehen muss. Sie kann wegen der Schadensregulierungsvollmacht des Versicherers, die sich auch auf den Empfang der Anzeige erstreckt, auch an den Haftpflichtversicherer des Haftpflichtigen ergehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EKHG §18

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ausgleich unter Unfallbeteiligten und Schmerzengeld

Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

Verwandte Fragen

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