Darf der Bauträger vom Vertrag zurücktreten, wenn ich nicht zahle?
günstig für Bauträger betrifft Wohnungskäufer, Bauträger, Konsumenten
Ja. Das Bauträgervertragsgesetz begrenzt nur, welche Rücktrittsrechte sich ein Bauträger im Vertrag ausbedingen darf. Rücktrittsrechte, die ihm ohnehin schon das Gesetz gibt, etwa bei Ihrem Zahlungsverzug, bleiben davon unberührt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2016)
§ 6 BTVG schränkt das Recht des Bauträgers ein, vertraglich Rücktrittsrechte zu vereinbaren; gesetzliche Rücktrittsrechte, etwa wegen Verzugs des Erwerbers, bleiben unberührt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 84/16p, 25.08.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
BTVG §6
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