Kann der Verkäufer zurücktreten, wenn ich nicht abhole?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.
Nein. Haben Sie die Leistung übernommen und vorbehaltlos als Erfüllung angenommen, können Sie sich nicht mehr auf die Verspätung berufen, sondern nur noch Gewährleistung verlangen. Nehmen Sie dagegen nur unter Vorbehalt an oder weisen Sie die Leistung zurück, bleibt der Rücktritt möglich.