Zum Inhalt springen

Darf ich beim Wohnungskauf auch frühere Raten zurückbehalten?

günstig für Käufer betrifft Wohnungskäufer, Bauträger, Konsumenten, Käufer
Kaufen Sie eine Wohnung von einem Bauträger mit einem Ratenplan, dürfen Sie bei Mängeln nicht nur die letzte Rate zurückbehalten. Auch frühere Raten können davon betroffen sein. Die einzelnen Leistungen stehen den Raten nämlich nicht eins zu eins gegenüber.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach § 1052 ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach § 10 BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Zurückbehalten bei laufenden Teillieferungen

Wird laufend in Teilen geliefert, darf der Verkäufer die Ware vorläufig zurückbehalten, bis Sie den offenen Preis der früheren Lieferungen bezahlt haben.

günstig für Verkäufer Zinsen bei Rückabwicklung eines Kaufs

Bei der Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrags gehen die Beteiligten regelmäßig davon aus, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig waren. Wer den Kaufpreis in gutem Glauben erhalten hat, darf die Zinsen daher behalten, wenn der Käufer in der Zwischenzeit die Sache nutzen konnte.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Letzte Kaufpreisrate beim Bauträgervertrag
Vertragsrecht · Rücktritt des Bauträgers
Vertragsrecht · Zahlung an den Bauträger
Vertragsrecht · Zu frühe Zahlung an den Bauträger
Vertragsrecht · Ratenplan beim Bauträgervertrag