Ändert sich die Obsorge während der vorläufigen Phase nach einem Antrag?
günstig für Mutter betrifft Eltern, Mütter, Väter, Kinder
Nein. In der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung bleibt es bei den bisherigen Obsorgeverhältnissen. Beantragt der Vater seine Beteiligung an der Obsorge, bleibt die bisher allein damit betraute Mutter vorerst weiterhin allein betraut.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2016)
In der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung ändert sich an den bisher maßgeblichen Obsorgeverhältnissen nichts. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Obsorgeregelung bedeutet in den Fällen des § 180 Abs 1 Z 2 ABGB, in denen der Vater ‑ wie hier ‑ seine Beteiligung an der Obsorge begehrt, dass die nach § 177 Abs 2 Z 1 ABGB allein mit der Obsorge betraute Mutter auch allein mit der Obsorge betraut bleibt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 75/17w, 30.01.2018, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs1
Verwandte Fragen
Familienrecht · Neuregelung der Obsorge nach Gesetzesänderung
Familienrecht · Vorläufige Regelung der Obsorge
Familienrecht · Gemeinsame Obsorge als Regelfall
Familienrecht · Vorläufige Regelung der hauptsächlichen Betreuung
Familienrecht · Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung