Wann kann eine bestehende Obsorgeregelung wieder geändert werden?
betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Für eine Änderung müssen Sie keine Gefährdung des Kindes nachweisen. Die Verhältnisse müssen sich aber so gewichtig geändert haben, dass der Wert einer beständigen Erziehung dahinter zurücktritt. Ob das zutrifft, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach § 181 ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Aufgrund der Feststellungen wäre neben der hier angenommenen Kindeswohlgefährdung auch eine maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu bejahen gewesen.OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025
- Ob bei einer gebotenen Gesamtschau die Änderung der Verhältnisse wesentlich im Sinn des § 180 Abs 3 ABGB ist, ist typischerweise eine nach den Umständen des Einzelfalls zu lösende FrageOGH 2 Ob 44/25x, 25.03.2025
- Hier: vertretbare Annahme einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch den Schuleintritt der Kinder und die dadurch bedingte Änderung an die Anforderungen der Betreuung der Minderjährigen.OGH 2 Ob 44/25x, 25.03.2025
- Hier: Die Verschlechterung bzw den Wegfall der Kommunikationsbasis zwischen den Eltern im Zusammenhang mit der unverändert oder sogar verstärkt zutage getretenen mangelnden Bindungstoleranz des Vaters und deren Auswirkungen auf beide Töchter als maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu werten, bedarf keiner Korrektur im Einzelfall.OGH 5 Ob 3/23m, 31.01.2023
- Hier: Vertretbare Abweisung des Antrags auf (neuerlichen) Wechsel der Obsorge auf einen anderen Kinder- und Jugendhilfeträger. Die Minderjährigen befinden sich seit fünf Jahren im Sprengel des obsorgeberechtigten Kinder- und Jugendhilfeträgers.OGH 4 Ob 175/22x, 20.12.2022
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Der Wunsch des Vaters, in Karenz zu gehen und während dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, ist kein ausreichender Grund für eine Änderung der getroffenen Obsorgeregelung.OGH 3 Ob 13/21i, 24.03.2021
- Hier: Gemeinsame Obsorge; Doppelresidenzmodell; geplante Übersiedelung der Mutter nach Deutschland - keine vorsorgliche Änderung der hauptsächlichen Betreuung der Kinder.OGH 6 Ob 8/19y, 25.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 15.
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 58/25i, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 31/25v, 10.07.2025
- OGH 4 Ob 68/25s, 22.05.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 16/25h, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 44/25x, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 13/25i, 19.03.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 129/24k, 10.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 3/23m, 31.01.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 179 · Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft
- ABGB § 180 · Änderung der Obsorge
Verwandte Fragen
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