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Kann die alte Obsorgevereinbarung nachträglich geändert werden?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Die Obsorge kann neu geregelt werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Haben Eltern ihre Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform 2013 getroffen und wollen nun beide die alleinige Obsorge, liegt schon in dieser Gesetzesänderung eine solche Änderung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Im Hinblick auf § 180 Abs 3 ABGB kann die Obsorge bei maßgeblicher Änderung der Verhältnisse neu geregelt werden. Haben die Eltern nach ihrer Trennung vor Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 die Obsorge beider und die hauptsächliche Betreuung durch den Vater vereinbart, streben aber nunmehr beide die Alleinobsorge an, ist die maßgebliche Änderung seit der getroffenen Vereinbarung jedenfalls im Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 zu sehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 25.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs3

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