Kann die alte Obsorgevereinbarung nachträglich geändert werden?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Die Obsorge kann neu geregelt werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Haben Eltern ihre Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform 2013 getroffen und wollen nun beide die alleinige Obsorge, liegt schon in dieser Gesetzesänderung eine solche Änderung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Im Hinblick auf § 180 Abs 3 ABGB kann die Obsorge bei maßgeblicher Änderung der Verhältnisse neu geregelt werden. Haben die Eltern nach ihrer Trennung vor Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 die Obsorge beider und die hauptsächliche Betreuung durch den Vater vereinbart, streben aber nunmehr beide die Alleinobsorge an, ist die maßgebliche Änderung seit der getroffenen Vereinbarung jedenfalls im Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 zu sehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Aufgrund der Feststellungen wäre neben der hier angenommenen Kindeswohlgefährdung auch eine maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu bejahen gewesen.OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025
- Ob bei einer gebotenen Gesamtschau die Änderung der Verhältnisse wesentlich im Sinn des § 180 Abs 3 ABGB ist, ist typischerweise eine nach den Umständen des Einzelfalls zu lösende Frage.OGH 2 Ob 44/25x, 25.03.2025
- Hier: Die Verschlechterung bzw den Wegfall der Kommunikationsbasis zwischen den Eltern im Zusammenhang mit der unverändert oder sogar verstärkt zutage getretenen mangelnden Bindungstoleranz des Vaters und deren Auswirkungen auf beide Töchter als maßgebliche Änderung der Verhältnisse zu werten, bedarf keiner Korrektur im Einzelfall.OGH 5 Ob 3/23m, 31.01.2023
- Dies gilt sowohl für Fälle, in denen die Obsorge durch Gerichtsbeschluss als auch für solche, in denen sie mit einer Vereinbarung vor Gericht geregelt wurde.OGH 5 Ob 3/23m, 31.01.2023
- Der Wunsch des Vaters, in Karenz zu gehen und während dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, ist kein ausreichender Grund für eine Änderung der getroffenen Obsorgeregelung.OGH 3 Ob 13/21i, 24.03.2021
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- Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach § 181 ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.OGH 8 Ob 152/17m, 26.01.2018
- Hier: Die durch die Mutter beabsichtigte Verlegung des Wohnsitzes des Kindes an einen anderen mehr als 600 km entfernten Ort im Inland ist eine wesentliche Änderung der Verhältnisse.OGH 6 Ob 19/17p, 27.02.2017
- Selbst wenn die Eltern die gemeinsame Obsorge vereinbart haben, ist bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse ein Antrag auf Neuregelung der Obsorge zulässig.OGH 6 Ob 19/17p, 27.02.2017
- § 180 Abs 3 ABGB idF des Kindschafts‑ und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 (KindNamRÄG 2013 BGBl I 2013/15) ist auch anzuwenden, wenn die Eltern nach ihrer Trennung vor Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 die Obsorge beider und die hauptsächliche Betreuung bei einem Elternteil vereinbart haben.OGH 3 Ob 212/14v, 18.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 25.
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 58/25i, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 68/25s, 22.05.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 16/25h, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 44/25x, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 129/24k, 10.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 132/23i, 30.08.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 47/23g, 18.04.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 3/23m, 31.01.2023
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs3
Verwandte Fragen
Familienrecht · Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung
Familienrecht · Gemeinsame Obsorge als Regelfall
Familienrecht · Obsorge in der vorläufigen Phase
Familienrecht · Änderung der Scheidungsvereinbarung über Kinder
Familienrecht · Gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Eltern