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Kann ich als Mieter die Herausgabe der Mietzinsreserve beantragen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Hauptmieter, Vermieter, Verwalter
Ja. Wurde für das Haus ein Verwalter bestellt, weil der Vermieter notwendige Arbeiten unterlassen hat, kann jeder Hauptmieter beantragen, dass die Mietzinsreserven an diesen Verwalter herausgegeben werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die Legitimation, gemäß § 6 Abs 2 MRG die Herausgabe der Mietzinsreserven an den bestellten Verwalter zu beantragen, steht (auch) jedem Hauptmieter zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Antragsrecht des Vermieters bei der Mietzinsprüfung

Ja. Den Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses kann nicht nur der Mieter stellen, sondern auch der Vermieter. Er kann also selbst klären lassen, welcher Mietzins zulässig ist.

günstig für Vermieter Antrag nach Durchführung der Arbeiten

Ja. Der Antrag auf Erhöhung der Hauptmietzinse zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten kann auch noch gestellt werden, nachdem die Arbeiten bereits durchgeführt worden sind.

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