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Wird die Parteiabgabe eines Politikers beim Unterhalt abgezogen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Ehegatten, Politiker
Ja, wenn sie notwendig ist. Muss ein politischer Mandatar die Fraktionsabgabe zahlen, um sein Einkommen zu behalten, wird sie von seinem Einkommen abgezogen, bevor der Unterhalt berechnet wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 30.11.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ist die Bezahlung der Fraktionsabgabe zum Erhalt des Einkommens eines politischen Mandatars notwendig, ist sie von dessen Einkommen bei der Unterhaltsbemessung abzuziehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Einkommen als Grundlage des Unterhalts

Für den Unterhalt zählt das monatliche Durchschnittseinkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug von Steuern und Abgaben. Der Unterhalt, den er selbst zu zahlen hat, wird davor nicht abgezogen. Maßgeblich ist also das Nettoeinkommen vor Abzug der Unterhaltsleistungen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Abzüge von der Unterhaltsgrundlage

Nein. Gewerkschaftsbeiträge werden von der Grundlage für die Unterhaltsbemessung nicht abgezogen. Abziehbar sind nur lebenswichtige und existenzwichtige Ausgaben.

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