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Kann ich Anwaltskosten von meinem Einkommen für den Unterhalt abziehen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Ehegatten
Nein. Anwalts- und Mediationskosten rechtfertigen keine Abzüge von der Grundlage, nach der der Unterhalt bemessen wird. Abziehen können Sie hingegen Ihre gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, weil diese der Sicherung Ihrer eigenen Existenz dienen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Anwaltskosten und Mediationskosten rechtfertigen keine Abzüge von der Bemessungsgrundlage. Hingegen stellen gesetzliche Sozialversicherungskosten des Unterhaltsschuldners abzugsfähige Posten dar, weil sie der Existenzsicherung des Unterhaltsschuldners dienen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wohnungskosten nach der Scheidung

Grundsätzlich ja. Mussten Sie nach der Scheidung eine neue Wohnmöglichkeit finden, bilden die Kosten dafür eine Abzugspost bei der Unterhaltsbemessung. Voraussetzung ist, dass der Aufwand Ihren Lebensverhältnissen angemessen und tatsächlich notwendig war und zeitlich mit der Scheidung zusammenhängt.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Eigeneinkommen

Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.

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