Zählt eine Abfertigung als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 90/22v, 25.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, unter Umständen. Pensionsabgeltung sowie gesetzliche und freiwillige Abfertigung zählen als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten. Wer wegen eines Sparprogramms des Dienstgebers einvernehmlich ausscheidet, muss sich bei hohem Einkommen des anderen Ehegatten kein fiktives Einkommen in bisheriger Höhe anrechnen lassen. Eine hohe Einmalzahlung wenige Jahre vor der Pension ist auf den gesamten Zeitraum bis zum Pensionsantritt aufzuteilen.
Nein. Verdienen Sie nur deshalb selbst etwas, weil der andere seinen Unterhalt nicht zahlt, bleibt dieses Einkommen außer Betracht. Es fiele ja weg, sobald er wieder zahlt. Haben Sie die Lebensverhältnisse einvernehmlich so eingerichtet, dass einer verdient und der andere den Haushalt führt, kann sich der Zahlungspflichtige auch nicht dadurch befreien, dass er Sie aus der gemeinsamen Wohnung drängt oder selbst auszieht.