Welche Regeln gelten für Klagen mit Auslandsbezug außerhalb der EU?
betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Neben den europäischen Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit gibt es ein Abkommen, dessen Bestimmungen mit ihnen nahezu wortgleich sind. Weil der Inhalt übereinstimmt, können Rechtsprechung und Literatur zu den europäischen Regeln weitgehend auch für dieses Abkommen herangezogen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Das LGVÜ 2007 stimmt inhaltlich mit den Art 1 bis 61 der EuGVVO nahezu wortgleich überein, sodass die diesbezügliche Literatur und Rechtsprechung weitgehend auch für das LGVÜ 2007 herangezogen werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbrauchereigenschaft des in Österreich wohnhaften Klägers als „Marketer“ iSd Art 15 Abs 1 LGVÜ 2007 bejaht.OGH 4 Ob 5/22x, 25.01.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 223/21m, 09.12.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
EuGVVO 2012 allg; LGVÜ II 2007 allg; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) allg
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