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Welches österreichische Gericht ist bei einem Auslandsfall zuständig?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Steht nach den europäischen Regeln fest, dass österreichische Gerichte entscheiden dürfen, sagen diese Regeln oft nicht, welches Gericht im Inland örtlich zuständig ist. Dann gilt ergänzend das innerstaatliche Recht, und notfalls bestimmt der Oberste Gerichtshof ein zuständiges Gericht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 08.10.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Ist die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) nach der EuGVVO zu bejahen, wird darin die örtliche Zuständigkeit jedoch nicht geregelt, findet das innerstaatliche Recht ergänzend Anwendung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klage gegen einen ausländischen Staat

Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.

günstig für Beklagter Bedürfnis nach Rechtsschutz im Inland

Dass der Fall einen ausreichenden Bezug zu Österreich hat, reicht für ein Verfahren im Inland allein nicht aus. Es muss zusätzlich ein besonderes Bedürfnis bestehen, gerade hier Rechtsschutz zu bekommen.

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