Wo kann ich klagen, wenn der Gegner im Ausland sitzt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 08.10.2020 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: EuGH C-343/19 [VKI] „Dieselskandal“.OGH 2 Ob 12/21k, 21.10.2021
- Die einschlägigen Vorschriften der JN über die örtliche Zuständigkeit werden zur Gänze verdrängt und können weder zur Interpretation noch zur Lückenfüllung herangezogen werden.OGH 1 Ob 123/17w, 12.07.2017
- Zu Art 7 (Nr 1 lit b) EuGVVO 2012: EuGH C‑249/16, ECLI:EU:C:2017:472, Rn 46.OGH 1 Ob 123/17w, 12.07.2017
- Hier: Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012.OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Art 5 Nr 3 EuGVVO ist auf Klagen aufgrund einer Ehrenbeleidigung einschließlich der Geltendmachung von Gegendarstellungen der grenzüberschreitenden Veröffentlichungen anzuwenden.OGH 6 Nc 17/10t, 30.08.2010
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der Kläger hat bei Ansprüchen wegen einer UWG-widrigen Website die Wahl, seine Klage bei einem der in Betracht kommenden sachlich zuständigen Gerichte in Österreich einzubringen.OGH 4 Nc 3/08s, 20.02.2008
- Für Beförderungsverträge, die der CMR unterliegen, gilt Art 5 Z 1 des EuGVVO nicht, weil das diesbezügliche Abkommen gemäß Art 71 leg cit der EuGVVO vorgeht.OGH 7 Nd 504/02, 26.04.2002
- Für Beförderungsverträge, die der CMR unterliegen, gilt Art 5 Z 1 des LGVÜ/EuGVÜ nicht, weil das diesbezügliche Abkommen gemäß Art 54 leg cit dem letztzitierten Abkommen vorgeht.OGH 2 Nd 512/00, 18.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 5 Ob 147/20h, 08.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 181/18y, 20.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der besondere Gerichtsstand für Vertragsansprüche setzt voraus, dass zwischen den Streitparteien selbst eine vertragliche Beziehung besteht. Ein Vertrag, der bloß Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten entfaltet, genügt dafür nicht.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.