Bekomme ich sechs Wochen Urlaub auch nach Arbeitgeberwechsel?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der EuGH entschied mit Urteil vom 13.3.2019, C‑437/17 wie folgt: „Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegenstehen, wonach bei der Feststellung, ob ein Arbeitnehmer, der insgesamt 25 Jahre Berufstätigkeit aufweist, Anspruch darauf hat, dass sich sein bezahlter Jahresurlaub von fünf auf sechs Wochen erhöht, von den Jahren, die er im Rahmen eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse zurückgelegt hat, die dem Arbeitsverhältnis mit seinem derzeitigen Arbeitgeber vorausgegangen sind, nur höchstens fünf Berufsjahre angerechnet werden, auch wenn ihre tatsächliche Zahl mehr als fünf beträgt.“OGH 8 ObA 19/19f, 29.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 21/24g, 26.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 19/19f, 29.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AEUV Ar 45 Art45; AEUV Art267; Verordnung EU Nr492/2011des Europäischen Parlaments und des Rates 32011R0492 Freizügigkeitsverordnung Art7 Abs1; UrlG §3 Abs2 Z1, UrlG §3 Abs2, UrlG §3 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.
Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.