Wann ist ein Ersatzlokal für mein Geschäft angemessen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 26.04.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 59/18x, 26.04.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verlegen Sie Ihren Betrieb woanders hin und dient das Lokal nur noch als Archiv, Lager oder Abstellraum, ist das keine gleichwertige Verwendung mehr. Fehlt überhaupt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit, liegt der Kündigungsgrund vor. Anders ist es, wenn das Lokal von Anfang an nur Nebenzwecken diente.
Haben Sie ein Gassenlokal als Verkaufsraum gemietet, ist die Nutzung als Lager- und Schauraum keine gleichwertige Verwendung. Der Vermieter kann sich daher auf diesen Kündigungsgrund stützen.