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Wann darf mir das Geschäftslokal wegen fehlendem Betrieb gekündigt werden?

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Dieser Kündigungsgrund greift nur, wenn eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit fehlt. Maßgeblich ist, ob der Betrieb in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form geführt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.03.2022 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt des Fehlen einer regelmäßig geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus (Würth in Rummel; RdZ 34 zu § 30 MRG, MietSlg 40466 mit weiteren Nachweisen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Gleichwertige Nutzung des Geschäftslokals

Ja. Verlegen Sie Ihren Betrieb woanders hin und dient das Lokal nur noch als Archiv, Lager oder Abstellraum, ist das keine gleichwertige Verwendung mehr. Fehlt überhaupt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit, liegt der Kündigungsgrund vor. Anders ist es, wenn das Lokal von Anfang an nur Nebenzwecken diente.

günstig für Vermieter Geschäftslokal ohne regelmäßigen Kundenverkehr

Wird ein Gassenlokal nur mehr als Magazin verwendet, liegt ein Kündigungsgrund vor. Dem steht es gleich, wenn ein Verkaufslokal nur mehr als Lager dient und durchschnittlich nur einmal im Monat ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.

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