Zum Inhalt springen

Muss ich beweisen, dass mein Geschäftslokal wieder aufsperrt?

günstig für Vermieter betrifft Mieter von Geschäftsräumen, Vermieter, Unternehmer
Kündigt Ihnen der Vermieter das Geschäftslokal, weil dort keine Geschäftstätigkeit mehr stattfindet, müssen Sie als Mieter behaupten und beweisen, dass Sie die vereinbarte oder eine gleichwertige Tätigkeit in naher Zukunft wieder aufnehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Dass der Wiederbeginn der vereinbarten oder einer gleichwertigen regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit in naher Zukunft zu erwarten wäre, ist vom Mieter zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Beweislast bei Kündigung von Wohnräumen

Will der Vermieter kündigen, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass es sich beim Mietobjekt zumindest überwiegend um Wohnräume handelt. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, geht das zu seinen Lasten.

günstig für Mieter Beweislast für die Ausnahme vom Mieterschutz

Das muss derjenige beweisen, der kündigt, also in der Regel der Vermieter. Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung oder ein Geschäftslokal dem Mieterschutz unterliegt. Eine Ausnahme davon muss der Vermieter ausdrücklich behaupten und nachweisen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Regelmäßige geschäftliche Tätigkeit im Lokal
Mietrecht · Stillgelegter Betrieb im Geschäftslokal
Mietrecht · Beweislast bei Nichtbenützung der Wohnung