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Darf ich mein gemietetes Geschäftslokal nur als Lager nutzen?

günstig für Vermieter betrifft Geschäftsraummieter, Vermieter, Unternehmer
Haben Sie ein Gassenlokal als Verkaufsraum gemietet, ist die Nutzung als Lager- und Schauraum keine gleichwertige Verwendung. Der Vermieter kann sich daher auf diesen Kündigungsgrund stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.03.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Verwendung des als Verkaufsraum gemieteten Gassenlokals als Lagerraum und Schauraum ist keine gleichwertige im Sinne des § 30 Abs 2 Z 7 MRG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Regelmäßige geschäftliche Tätigkeit im Lokal

Dieser Kündigungsgrund greift nur, wenn eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit fehlt. Maßgeblich ist, ob der Betrieb in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form geführt wird.

günstig für Mieter Üblicher Gebrauch ist kein Auflösungsgrund

Der Vertrag kann nur aufgelöst werden, wenn der Mieter das Mietobjekt ordnungswidrig benützt. Nutzt er es hingegen nur so, wie es dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht, etwa als Gastwirtschaft, liegt kein Auflösungsgrund vor.

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